EStG: § 15, § 67 Abs 6
Wird einem Pensionisten vom ehemaligen Arbeitgeber eine Fahrbegünstigung eingeräumt, so ist ein solcher Sachbezug ebenfalls zu besteuern. Unter Arbeitslohn fallen nämlich auch Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis. Da der Sachbezug - alleine betrachtet - nicht zu einem Lohnsteuerabzug führt, ist die Versteuerung des Sachbezugs im Rahmen der Veranlagung durchzuführen.