vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Ausgleichszulage für Unionsbürgerin mit geringfügiger Beschäftigung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6866/13/2023 Heft 6866 v. 20.9.2023

ASVG: § 292 Abs 1

NAG: § 51 Abs 2 lit c

Gemäß § 292 Abs 1 ASVG hat eine Pensionsberechtigte Anspruch auf Ausgleichszulage, solange sie ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Nach § 51 Abs 1 Z 1 NAG sind Unionsbürger zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie in Österreich Arbeitnehmer sind. Davon ist nicht auszugehen, wenn die Pensionistin (hier: eine ungarische Staatsangehörige) eine geringfügige Tätigkeit als Reinigungskraft mit zwei Stunden pro Woche und einem Verdienst von zuletzt € 92,40 hat, da von keinem Arbeitsverhältnis im unionsrechtlichen Sinn auszugehen ist, weil die Tätigkeiten völlig untergeordnet und unwesentlich waren. In diesem Fall ist ihr die österreichische Ausgleichszulage verwehrt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte