vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern bei Aufnahme in italienische Hochschuleinrichtungen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6866/11/2023 Heft 6866 v. 20.9.2023

AEUV: Art 45

EuGH 15. 6. 2023, C-132/22

Sieht eine nationale Regelung (hier: in Italien) vor, dass nur Bewerber, die eine bestimmte Berufserfahrung an nationalen öffentlichen Hochschuleinrichtungen für Kunst, Musik und Tanz erworben haben, zu einem Verfahren zur Aufnahme in Ranglisten, die erstellt werden, um mittels unbefristeter und befristeter Arbeitsverträge Personal in diese Einrichtungen einzustellen, zugelassen werden können, sodass für die Zwecke der Zulassung zu diesem Verfahren die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Berufserfahrung nicht berücksichtigt wird, ist dies nicht mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 45 AEUV und Art 3 Abs 1 Buchst b der Verordnung (EU) Nr 492/2011 vereinbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte