ASVG: §§ 131 ff, § 742
Sucht eine Person mit objektiv diagnostizierbaren Symptomen einer möglichen Erkrankung an COVID-19 einen Wahlarzt auf, der neben einem (negativen) Antigentest zur genauen Abklärung der klinischen Verdachtslage zusätzlich auch einen PCR-Test durchführt, gebührt ihr dafür ein Kostenzuschuss vom Sozialversicherungsträger. Die Bemessung der Höhe des Ersatzbetrags anhand der Honorarpositionen des § 3 Abs 1 der Verordnung betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich, BGBl II 2020/453, erscheint dabei sachgerecht (hier: Zuspruch von 80 % des in § 3 Abs 1 Z 1 der TestV vorgesehenen Pauschalbetrags von € 65,-).