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Entlassung wegen versuchter Aufnahme eines fremden Gesprächs mittels Handy

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6863/6/2023 Heft 6863 v. 30.8.2023

AngG: § 27 Z 1

Das heimliche Aufnehmen eines fremden Gesprächs zwischen dem Arbeitgeber und seinem Vorgesetzten mittels Handy-Aufnahmefunktion begründet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit. Im Unterschied zur heimlichen Aufnahme eines eigenen Gesprächs ist das heimliche Aufzeichnen eines fremden Gesprächs auch gerichtlich strafbar.

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