EStG: § 34 Abs 6 Teilstrich 6
BAO: § 166
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Ehepartner als außergewöhnliche Belastung aus dem Titel der Behinderung ohne Selbstbehalt gemäß § 34 Abs 6 Teilstrich 6 EStG 1988 ist, dass eine Behinderung des Ehepartners vorliegt (wobei ein bestimmter Grad der Behinderung nach dem Gesetz nicht erforderlich ist) und der Bezug einer pflegebedingten Geldleistung. Dass die Tatsache der Behinderung und das Ausmaß der MdE (nur) durch bestimmte amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden können, ist - anders als betreffend den Freibetrag - nicht vorgeschrieben. Ob eine Behinderung vorliegt, ist demnach gemäß § 166 BAO zu beurteilen, sodass als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Der Bezug von Pflegegeld indiziert dabei bereits das Vorliegen einer Behinderung.