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Änderung vom Nacht- zum Tagdienst - keine verschlechternde Versetzung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6862/12/2023 Heft 6862 v. 23.8.2023

ArbVG: § 101

OLG Wien 23. 2. 2023, 10 Ra 74/22h

Der Kläger ist seit 1989 bei der beklagten Arbeitgeberin als Techniker beschäftigt und wurde 1993 als "Techniker ZLT" im Leistungscenter ZE im Zuge des Wechsels von der Gemeinde Wien zur Arbeitgeberin übernommen. Mit seiner Klage begehrt er € 47.421,83 brutto an Zulagen/Zuschlägen für den Zeitraum Mai 2020 bis September 2021. Er brachte vor, dass er als Betriebsmeister-ZLT im Leistungscenter ZE eingesetzt und so über Jahre hinweg als Betriebsmeister geführt worden sei und im Schichtbetrieb tätig war. Mit Ende 2019 wurde er vom Dienst freigestellt. Nach ein paar Monaten wurde er aus dem Schichtdienstplan herausgenommen und nur mehr für Tagdienste in der Normalarbeitszeit im Stellenplan eingeplant. Die Arbeitgeberin habe erklärt, dass es sich um keine verschlechternde Versetzung handle, weil er weiterhin als ZLT Techniker geführt werde und sie die Zustimmung des Betriebsrats zum Schichtwechsel eingeholt habe.

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