vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bekämpfung der Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6862/10/2023 Heft 6862 v. 23.8.2023

ArbVG: § 60, § 67, § 105 Abs 6

OLG Wien 21. 6. 2023, 10 Ra 47/23i

Die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung nimmt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit (§ 105 Abs 6 ArbVG). Daran vermag auch die nach Abgabe der Zustimmung erfolgte erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl durch den Arbeitnehmer nichts ändern: Die Entscheidung des Gerichts über die Anfechtung wirkt nämlich nicht zurück, sodass Rechtshandlungen, die der Betriebsrat bis zur Entscheidung des Gerichts gesetzt hat, in ihrer Gültigkeit nicht berührt werden. Nur eine nichtige Betriebsratswahl bewirkt, dass die Rechtshandlungen eines auf nichtige Art und Weise gewählten Betriebsrats als nicht gesetzt gelten (vgl OGH 20. 10. 2022, 9 ObA 154/21v, ARD 6846/8/2023).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte