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Arbeitsunfall: Grobe Fahrlässigkeit bei unterlassener Kontrolle einer Anordnung?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6850/8/2023 Heft 6850 v. 24.5.2023

ASVG: § 334 Abs 1

OGH 16. 2. 2023, 9 ObA 2/23v

Nach § 334 Abs 1 ASVG hat der Dienstgeber oder ein ihm gemäß § 333 Abs 4 ASVG Gleichgestellter, wenn er den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, den SV-Trägern alle nach diesem Bundesgesetz zu gewährenden Leistungen zu ersetzen.

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