ASVG: § 334 Abs 1
OGH 25. 1. 2023, 8 ObA 93/22t
Im vorliegenden Fall errichtete eine Gesellschaft eine Versuchsanlage zum Einsatz von SCR-Katalysator-Einheiten, die an den Rauchgasabzug des Schwarzlaugenkessels einer Papierfabrik angeschlossen war. Der Beklagte war für die Gesellschaft als Projektleiter tätig. Bei der Kaltinbetriebnahme der Anlage kam es zu einem ungeplanten Druckanstieg, der dazu führte, dass ein Inspektionsdeckel abgesprengt wurde und den Beklagten und einen weiteren Techniker der Gesellschaft schwer verletzte. Der Grund für den Druckanstieg ist nicht feststellbar, wobei sowohl eine Fehlbedienung als auch technische Mängel der Anlage in Betracht kommen. Der Unfall hätte durch eine druckfeste Bauweise oder ein Überdruckventil verhindert werden können.