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BFG: Vergleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung eines Vorstandsvertrages

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6849/18/2023 Heft 6849 v. 17.5.2023

EStG: § 67 Abs 8 lit a

BFG 23. 6. 2022, RV/7103263/2017

Der Beschwerdeführer wurde vom Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zum Mitglied des Vorstandes bestellt. Die Funktionsperiode begann am 26. 9. 2013 und sollte laut Vorstandsvertrag bis 26. 9. 2017 dauern, doch wurde einvernehmlich eine Beendigung des Anstellungsverhältnis mit 30. 6. 2015 vereinbart. Dieser Auflösungsvereinbarung gingen Verhandlungen mit einer ursprünglich wesentlich höheren Forderung des Beschwerdeführers voraus, die sich unter Beiziehung von Rechtsanwälten über mehrere Monate erstreckten. Die letzte Forderung des Beschwerdeführers belief sich auf ca € 757.000,-, letztlich einigte man sich auf eine Zahlung von € 530.504,90. Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus einer Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags, einer Abfertigung, einer Abgeltung für den Verlust der monatlichen Einzahlungen in die betriebliche Vorsorgekasse und einer Abgeltung für den Verlust der Zusatz-Krankenversicherung. Der Beschwerdeführer verzichtete schlussendlich auf Abgeltung für Essensbons und für den Verlust des Dienstwagens, sowie auf die D & O-Versicherung (Vermögenshaftpflichtversicherung für leitende Angestellte). Der Gesamtbetrag wurde vom Arbeitgeber zum Tarif besteuert und die Lohnsteuer wurde abgeführt.

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