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Möglichkeit zu Sonderverträgen mit Ärzten in Tiroler Krankenanstalten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6849/10/2023 Heft 6849 v. 17.5.2023

Tir LBedG: § 79 Abs 2

OGH 23. 3. 2023, 9 ObA 129/22v

Vergleichbar zu § 36 VBG für Bedienstete des Bundes eröffnet § 79 Abs 1 des Tiroler Landesbedienstetengesetzes die Möglichkeit des Abgehens von den Bestimmungen des jeweiligen Gesetzes, doch ist diese Möglichkeit grundsätzlich nur für einen Ausnahmefall gegeben. Diese Gesetzesstelle schafft keine Generalklausel dafür, beispielsweise zwingende Entlohnungsvorschriften hinfällig zu machen, sondern die Möglichkeit, den Fällen gerecht zu werden, in denen das Gesetz den besonderen Umständen des Falls nicht entsprechen kann, wobei in erster Linie die Vereinbarung eines besonderen Entgelts in Frage kommt.

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