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Fälschliche Auszahlung einer Abfertigung - verdeckte Gewinnausschüttung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6583/16/2018 Heft 6583 v. 25.1.2018

KStG: § 8 Abs 2

Erhöht sich der Anteil zweier Gesellschafter einer GmbH von je 25 % auf je 45 % und werden von der GmbH infolgedessen Abfertigungen ausbezahlt, da sie irrtümlich von der Beendigung der arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisse und vom Vorliegen eines Abfertigungsanspruchs ausgeht, bedarf es für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung einer subjektiven, auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung.

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