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Herabsetzung von Säumniszuschlägen bei einmaliger Versäumung einer Frist

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6583/15/2018 Heft 6583 v. 25.1.2018

BAO: § 217 Abs 7

VwGH 26. 1. 2017, Ra 2014/15/0007

Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs 7 BAO insoweit herabzusetzen oder nicht festzusetzen, als diesen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft.

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