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Diebstahl durch vertretungsbefugten Gesellschafter

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6583/14/2018 Heft 6583 v. 25.1.2018

KStG: § 8 Abs 2

StGB: § 127

Verschafft sich ein vertretungsbefugter GmbH-Gesellschafter - in Ausnützung seiner Eigenschaft als Organ der GmbH - einen ungerechtfertigten Vorteil und ist (aufgrund der Behandlung des Vorfalls durch das BFG unter dem Begriff "Diebstahl") auch von einem Bereicherungsvorsatz auszugehen (vgl § 127 StGB), so ist bereits die Zuwendung des Vorteils - und nicht erst ein allfälliger Verzicht der Gesellschafter auf eine Rückforderung - als verdeckte Ausschüttung zu werten, da das Verhalten des Geschäftsführers der Gesellschaft grundsätzlich zuzurechnen ist.

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