EStG: § 16 Abs 1 Z 6
VwGH 28. 6. 2017, Ra 2016/15/0066
Die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit dem Verkehrsabsetzbetrag und (gegebenenfalls) dem Pendlerpauschale abgegolten. Bei mehreren Dienstverhältnissen ist der Verkehrsabsetzbetrag nur einmal in Abzug zu bringen.