KBGG: § 24 Abs 1 Z 2
Voraussetzung für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ist ua, dass der antragstellende Elternteil in den letzten 6 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes keine Leistung aus der Arbeitslosen-
KBGG: § 24 Abs 1 Z 2
Voraussetzung für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ist ua, dass der antragstellende Elternteil in den letzten 6 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes keine Leistung aus der Arbeitslosen-