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Vorzeitiges Ende für Beschäftigungsbonus und "Aktion 20.000"

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6581/2/2018 Heft 6581 v. 11.1.2018

Die Bundesregierung hat als eine der ersten Maßnahmen im neuen Jahr verfügt, dass die beiden im Vorjahr beschlossenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Anhebung der Beschäftigungsquote (vorläufig) eingestellt werden. Der Jobbonus in Höhe von 50 % der Lohnnebenkosten für jeden seit 1. 7. 2017 zusätzlich eingestellten Mitarbeiter wird angesichts der besseren konjunkturellen Lage als "nicht zielführend angesehen". Alle bisher schon gestellten Anträge sowie die bis Ende Jänner 2018 bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) eingelangten Anträge werden noch bearbeitet (dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen). Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Ersatzarbeitskräfte können auch nach dem 31. 1. 2018 über den aws-Fördermanager erfasst werden; hierbei handelt es sich um Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgetreten sind. Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein.

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