Mit dem aktuellen Newsletter Dezember 2017 informiert die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse über Neuerungen ab 2018 in Bezug auf Meldeverpflichtungen nach dem BUAG, insbesondere die Meldung von Teilzeitarbeit und fallweiser Beschäftigung ab 1. 1. 2018. ( Quelle: www.buak.at )