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Kaya, Umkleidezeit als Arbeitszeit, DRdA-infas 2017, 314

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6580/22/2018 Heft 6580 v. 5.1.2018

Die Autorin geht in ihrem Beitrag der Frage nach, wie die zum An- und Ablegen der Arbeitskleidung benötigte Zeit rechtlich zu qualifizieren ist und insbesondere, ob die dafür aufgewendete Zeit vom Arbeitgeber zu vergüten ist. Nach einer Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Lehrmeinungen und der spärlichen Judikatur schließt sich Kaya jener Auffassung an, dass die Umkleidezeiten dann als Arbeitszeit gilt und damit zu vergüten ist, wenn das Anlegen einer Dienstkleidung im Interesse und im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. In Fällen, in denen eine ausdrückliche Weisung des Arbeitgebers zur An- und Auskleidung im Betrieb existiert, sei die Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu qualifizieren. Hintergrund dieser Anweisung sind meist Organisationsstandards oder Arbeitnehmerschutzbestimmungen, für deren Einhaltung der Arbeitgeber aufgrund hygienischer bzw medizinischer Vorgaben und/oder Sicherheitsvorschriften sorgen muss. In diesem Fall sei ein Maß an Fremdbestimmung erkennbar, welches die Selbstbestimmtheit und Autonomie des Arbeitnehmers, frei über seine Zeit zu verfügen, eindeutig einschränkt. Der Umkleidevorgang liege in diesem Fall somit beinahe im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers.

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