Info des BMF 18. 12. 2017, BMF-010221/0538-VI/8/2017
Diese Übersicht listet mit Stand 1. 1. 2018 alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe bestehen - um acht mehr als 2017.
Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs 8 EStG, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs 4 EStG oder den ausländischen Gruppenmitgliedern gemäß § 9 Abs 2 KStG). Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine "umfassende" Amtshilfe bestehen, wird nachstehende Staatenliste kundgemacht.