EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit a
Fotokameras sind Wirtschaftsgüter, die typischerweise den Haushalt des Steuerpflichtigen und dessen Lebensführung betreffen. Schafft ein Steuerberater daher eine Fotokamera an, um Fotos für eine erst zu erstellende Webseite anzufertigen, ist es an ihm gelegen, die nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung der Kamera nachzuweisen.