ASVG: § 33, § 111
Fährt ein Bewerber für die Tätigkeit als Lkw-Fahrer zwei Tage lang mit einem Mitarbeiter des Unternehmens auf dessen Tagestour mit, um die Route und die konkrete Tätigkeit kennenzulernen, wobei er an beiden Tagen auch für mehrere Stunden selbst den Lkw lenkt, liegt kein unentgeltliches "Schnuppern" mehr vor, sondern ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.