Nachdem der Dienstgeberbeitrag nach § 41 FLAG bereits 2017 um 0,4 % gesenkt wurde, kommt es nun mit 1. 1. 2018 zu einer weiteren Absenkung von derzeit 4,1 % der Beitragsgrundlage auf 3,9 % (§ 41 Abs 5 FLAG).
Nachdem der Dienstgeberbeitrag nach § 41 FLAG bereits 2017 um 0,4 % gesenkt wurde, kommt es nun mit 1. 1. 2018 zu einer weiteren Absenkung von derzeit 4,1 % der Beitragsgrundlage auf 3,9 % (§ 41 Abs 5 FLAG).