Im Dienstgeberportal des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger wurde das ab 1. 1. 2018 gültige Beitragsgruppenschema mit der Übersicht über die Beitragssätze und sonstigen Beiträge und Umlagen veröffentlicht. Neu eingefügt wurden ua zwei Beitragsgruppen für die geringfügig Beschäftigten gemäß § 53a Abs 3b ASVG ("Aushilfskräfte"; N14o für Arbeiter und N24o für Angestellte).