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Arbeitskräfteüberlassung: Erhöhter Referenzzuschlag durch BV über betriebliche Lohnhöhe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6578/5/2017 Heft 6578 v. 14.12.2017

AÜG: § 10

KV-Arbeitskräfteüberlassung: Abschnitt IX/3

Nach Abschnitt IX/3 KV-Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) gebührt einem überlassenen Arbeiter ein Referenzzuschlag zum Mindestlohn des Beschäftiger-KV, wenn er in einen Betrieb überlassen wird, der einem Referenzverband iSd Abschnitt IX Pkt 4 KVAÜ angehört ("Referenzbetrieb"; hier: Überlassungslohn für ungelernte Arbeiter 106 % des kollektivvertraglichen Lohns nach dem Beschäftiger-KV für das grafische Gewerbe). Damit wird keine Gleichstellung von überlassenen Arbeitnehmern mit den Arbeitnehmern des konkreten Beschäftigerbetriebs erreicht, sondern nur eine pauschale Annäherung an die branchenüblichen Löhne. Dass es dabei zu Über- oder Unterschreitungen der Ist-Löhne im Beschäftigerbetrieb kommt, wurde von den KV-Parteien in Kauf genommen. Auch eine im Einzelfall höhere Entlohnung der überlassenen Arbeitskräfte gegenüber den Stammarbeitnehmern im Beschäftigerbetrieb ist daher nicht ausgeschlossen.

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