Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 wurde im Mai 2016 kundgemacht und tritt am 25. 5. 2018 in Kraft. Vorweg: Der österreichische Gesetzgeber hat von der Möglichkeit, einen eigenen Beschäftigtendatenschutz zu regeln, keinen Gebrauch gemacht, wodurch die bereits bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen grundsätzlich unverändert in Geltung bleiben.