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Kündigung eines Vertragsbediensteten nach strafrechtlicher Verurteilung

RechtsprechungVertragsbedienstetenrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6577/9/2017 Heft 6577 v. 7.12.2017

Wr. VBO: § 42 Abs 2 Z 5

OGH 24. 8. 2017, 8 ObA 43/17g

Nach § 42 Abs 2 Z 5 Wr. Vertragsbedienstetenordnung 1995 ist die Gemeinde zur Kündigung berechtigt, wenn sich erweist, dass das gegenwärtige oder frühere Verhalten des Vertragsbediensteten mit dem Ansehen oder den Interessen des Dienstes unvereinbar ist, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt.

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