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Ersatzarbeitsplatz für gesundheitlich beeinträchtigten Vertragsbediensteten

RechtsprechungVertragsbedienstetenrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6577/8/2017 Heft 6577 v. 7.12.2017

VBG: § 32

OGH 27. 1. 2016, 9 ObA 145/15m

Im Fall partieller Dienstunfähigkeit eines Vertragsbediensteten ist der Dienstgeber zwar verhalten, dem Dienstnehmer auch leichtere Arbeit zuzuweisen. Er ist aber nicht verpflichtet, seine Arbeitsorganisation umzustrukturieren oder gar nicht existierende Arbeitsplätze neu zu schaffen, nur um der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Vertragsbediensteten gerecht zu werden.

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