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Kündigung wegen Dienstunfähigkeit - Sittenwidrigkeit wegen unrichtiger Zukunftsprognose?

RechtsprechungVertragsbedienstetenrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6577/7/2017 Heft 6577 v. 7.12.2017

ABGB: § 879

OGH 28. 6. 2017, 9 ObA 55/17d

Ob eine Kündigung sittenwidrig ist, richtet sich nach ihrem Beweggrund. Ob dieser sittenwidrig ist, ist nach den zu § 879 ABGB herausgebildeten Grundsätzen zu beurteilen. Eine sittenwidrige Kündigung kann nur dann angenommen werden, wenn der Dienstgeber von seinem Kündigungsrecht aus gänzlich unsachlichen und insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu missbilligenden Motiven Gebrauch gemacht hätte.

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