vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialwidrigkeit: unzureichende Arbeitsleistung als personenbezogener Kündigungsgrund?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6576/8/2017 Heft 6576 v. 30.11.2017

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2, Abs 3b

OLG Wien 20. 7. 2017, 10 Ra 98/16d

Die Klägerin hat die vom Arbeitgeber am 29. 6. 2015 zum 30. 9. 2015 ausgesprochene Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten. Zum Zeitpunkt der Kündigung war die damals 54-jährige Klägerin bereits 10 Jahre im Unternehmen beschäftigt, rund 9 Monate vor Kündigungsausspruch kam es zu einer Änderung ihrer Tätigkeit, für die eine Einschulung erforderlich war. Es steht fest, dass die Kündigung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Interessen der Arbeitnehmerin führt. Nach Ansicht des Arbeitgebers ist die Kündigung jedoch durch Umstände begründet, die in der Person des Arbeitnehmerin gelegen sind und die betrieblichen Interessen nachteilig berühren, weshalb die Kündigung nicht sozialwidrig sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Arbeitgebers nicht Folge:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte