Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. 1. 2018 wie folgt erhöht:
Gehaltsordnung ALT: Erhöhung der Gehälter um 2,35 bis 2,6 %, jedoch mindestens um € 40,-; Anhebung des Mindestgehalts für ungelernte Angestellte auf € 1.500,-