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Handelsangestellte - KV-Erhöhung für 2018

In aller KürzeBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaARD 6576/1/2017 Heft 6576 v. 30.11.2017

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. 1. 2018 wie folgt erhöht:

Gehaltsordnung ALT: Erhöhung der Gehälter um 2,35 bis 2,6 %, jedoch mindestens um € 40,-; Anhebung des Mindestgehalts für ungelernte Angestellte auf € 1.500,-

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