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Vertriebspartner eines Verlagsservices - echter Dienstnehmer

SozialversicherungARD 6265/8/2012 Heft 6265 v. 28.9.2012

VwGH 22. 2. 2012, 2009/08/0075

§ 4 Abs 2 ASVG - Gemäß § 4 Abs 2 ASVG ist Dienstnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird; hiezu gehören auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbstständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen.

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