vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Trainer in der Erwachsenenbildung - echtes Dienstverhältnis

SozialversicherungARD 6265/7/2012 Heft 6265 v. 28.9.2012

§ 4 Abs 2 ASVG - Auch wenn im „Werkvertrag“ mit einer Trainerin in einer Erwachsenenbildungseinrichtung ein uneingeschränktes (generelles) Vertretungsrecht vereinbart war, liegt ein Beschäftigungsverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit und damit ein echtes Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG vor, wenn das generelle Vertretungsrecht tatsächlich nicht praktiziert wurde und die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss auch nicht ernsthaft damit rechnen konnten, dass von der vertraglich eingeräumten generellen Vertretungsbefugnis tatsächlich Gebrauch gemacht würde, und die Vortragende organisatorisch in den Betrieb des Dienstgebers eingebunden war, seinen sachlichen Weisungen unterlag und auch eine die persönliche Bestimmungsfreiheit des Vortragenden einschränkende Kontrollmöglichkeit bestand.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte