VwGH 6. 6. 2012, 2009/08/0072
§ 44 Abs 1, § 49 Abs 1 ASVG - Im vorliegenden Fall war strittig, ob die im Verkauf tätige Dienstnehmerin nach dem KV-Handelsangestellte in Beschäftigungsgruppe 2 oder in Beschäftigungsgruppe 3 einzustufen ist. Vom Dienstgeber wurde schriftlich bestätigt, dass die Dienstnehmerin mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit im Prüfungszeitraum als Kassierin tätig gewesen ist; das Ausmaß der Kassiertätigkeit wurde somit außer Streit gestellt.