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Einbeziehung in die Unfallversicherung

Neue VorschriftenARD 6261/2/2012 Heft 6261 v. 14.9.2012

BGBl II 2012/300, ausgegeben am 10. 9. 2012

Durch Verordnung des BMG werden die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Burgenland (ÖWR Burgenland)“ ab 11. 9. 2012 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.

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