§ 15 Abs 2 EStG - Die Sachbezugswerteverordnung räumt den Abgabenbehörden keinen Entscheidungsspielraum ein, bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen die dadurch entstandene Zinsersparnis mit einem variablen Zinssatz anstelle von 3,5 % (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen.
UFS Salzburg 14. 8. 2012, RV/0240-S/12