§ 2 Abs 3 Z 3 EStG - Bei einer Personengesellschaft ist auch eine neben der gewerblichen Tätigkeit durchgeführte unrentable Vermietungstätigkeit, die als bloße Vermögensverwaltung und somit nicht als Teilbetrieb anzusehen ist, als eigenständiger Teilbereich (keine Verflechtung der Vermietungstätigkeit mit dem Handelsbetrieb) einer gesonderten Liebhabereibeurteilung zugänglich.
VwGH 24. 11. 2011, 2007/15/0154