OLG Linz 13. 9. 2011, 11 Ra 71/11g
→ außerordentliche Revision zurückgewiesen durch OGH 22. 11. 2011, 8 ObA 71/11s
§ 1295, § 1489 ABGB - Im vorliegenden Fall sind in der vom Arbeitgeber abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung auch allfällige Schadenersatzansprüche eines Arbeitnehmers gegen einen Arbeitskollegen aus einem von diesem verursachten Unfall mitversichert. Dieser Umstand bedeutet allerdings nicht, dass die Erklärung der Versicherungsgesellschaft - in der sie gegenüber dem Klagevertreter des verletzten Arbeitnehmers unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, die Polizzennummer des mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherungsvertrages, eine bestimmte Schadensnummer,