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UFS: Haarentfernung statt Hormonbehandlung - keine außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6188/17/2011 Heft 6188 v. 22.11.2011

UFS Wien 3. 8. 2011, RV/1071-W/11

§ 34 EStG - Die Kosten einer dauerhaften Haarentfernung stellen mangels medizinischer Indikation und damit mangels Zwangsläufigkeit keine Krankheitskosten dar, wenn die vermehrte Behaarung Folge erhöhter Hormonwerte ist und eine (medizinisch indizierte) Hormonbehandlung abgelehnt wurde. (Berufung abgewiesen)

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