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UFS: Kinderbetreuung nach 8-Stunden-Kurs steuerlich nicht abzugsfähig

Lohnsteuer und AbgabenARD 6188/15/2011 Heft 6188 v. 22.11.2011

§ 34 Abs 8 Z 3 EStG - Entgeltliche Kinderbetreuung im Familienkreis (hier: durch Großmutter und Tante) ist nur dann abzugsfähig, wenn der betreuende Angehörige eine pädagogische Qualifikation in Form einer formalen Ausbildung aufweisen kann, die zumindest jener von Tagesmüttern und -vätern im jeweiligen Bundesland entsprechen muss. Dies ist - entgegen Rz 884a ff LStR 2002 - bei Absolvierung eines bloß 8 Stunden dauernden Kurses nicht der Fall.

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