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Keine rückwirkende Fristverkürzung durch AbgVRefG

Lohnsteuer und AbgabenARD 6187/10/2011 Heft 6187 v. 18.11.2011

§ 216, § 323a Abs 1 Z 3 BAO - Wurden Anträge auf Erlassung von Abrechnungsbescheiden (hier: betreffend Getränkesteuer für 1995 bis 1998) vor dem 1. 1. 2010 nach den Vorschriften einer Landesabgabenordnung zulässig eingebracht (hier: gemäß Tir LAO), verbietet eine verfassungskonforme Interpretation eine nachträgliche Anwendung der 5-Jahres-Frist des § 216 BAO.

VfGH 28. 9. 2011, B 1129/10

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