Erlass des BMF vom 28. 9. 2011, BMF-010219/0225-VI/4/2011
Eine gemeinnützige GmbH bietet überwiegend Kurse im Bereich der beruflichen Integration von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten sowie sonstigen sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen an, die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Die Kurse erfolgen häufig im Auftrag des AMS.