Erlass des BMF vom 28. 9. 2011, BMF-010219/0225-VI/4/2011
Eine abgabepflichtige Person erwirbt zwei Eigentumswohnungen in Vermietungsabsicht. Eine der beiden Wohnungen wird an die studierende Tochter vermietet. Die Tochter ist als Studentin noch unterhaltsberechtigt. Die Vermietung erfolgt zu fremdüblichen Konditionen.