Im Rahmen der jährlich stattfindenden „Steuerdialoge“ werden ua in der Praxis auftretende Zweifelsfragen von Vertretern der Finanzämter gemeinsam mit dem BMF besprochen. Als Ergebnis dieser Besprechung zu Fragen im Bereich der Umsatzsteuer wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den UStR 2000 und den bestehenden Erlässen enthält. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.