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Therapiemaßnahmen zu Hause - nicht pflegegeldrelevant

PflegegeldARD 6184/9/2011 Heft 6184 v. 8.11.2011

§ 4 WPGG, § 2 Abs 2 WrEinstV - Die Mithilfe der Pflegeperson oder die bloße Anwesenheit der Pflegeperson bei zu Hause stattfindenden Therapiemaßnahmen (hier: mobile Frühförderung eines behinderten Kleinkindes) ist weder als Betreuungsleistung nach § 1 Abs 2 Wiener Einstufungsverordnung (Mobilitätshilfe im engeren Sinn) noch als Hilfsverrichtung nach § 2 Abs 2 Wiener Einstufungsverordnung (Mobilitätshilfe im weiteren Sinn) zu qualifizieren und somit bei der Bemessung des Pflegegeldanspruchs nicht zu berücksichtigen.

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