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Anrechnung einer begünstigten Behinderten in Mutterschaftskarenz auf die Pflichtzahl

ArbeitsrechtARD 6179/4/2011 Heft 6179 v. 14.10.2011

§ 5, § 9 BEinstG - Eine begünstigte Behinderte, die sich nach der Geburt ihres Kindes in Karenz nach dem MSchG befindet und Kinderbetreuungsgeld bezieht, ist in diesem Zeitraum weiterhin auf die Pflichtzahl gemäß § 5 Abs 1 BEinstG anzurechnen. Der Wegfall der Entgeltzahlungen des Arbeitgebers an die begünstigte Behinderte für die Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezuges lässt die Anrechenbarkeit dieser Behinderten auf die Pflichtzahl unberührt.

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