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BMF zum NoVA-Zuschlag bei Kfz-Eigenimport

Lohnsteuer und AbgabenARD 6027/12/2010 Heft 6027 v. 19.2.2010

Rz 495 NoVAR - In Hinblick auf ein aktuelles VwGH-Erkenntnis ändert das BMF seine Rechtsauffassung: Auch bei Eigenimporten von Neufahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten soll keine Vorschreibung des 20%igen NoVA-Zuschlags mehr erfolgen. Zu einer Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis kommt es allerdings bei Eigenimporten von Kfz aus Drittländern, bei denen der 20%ige NoVA- Zuschlag künftig auf Neu- und Gebrauchtfahrzeuge erhoben werden soll.

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