Rz 495 NoVAR - In Hinblick auf ein aktuelles VwGH-Erkenntnis ändert das BMF seine Rechtsauffassung: Auch bei Eigenimporten von Neufahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten soll keine Vorschreibung des 20%igen NoVA-Zuschlags mehr erfolgen. Zu einer Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis kommt es allerdings bei Eigenimporten von Kfz aus Drittländern, bei denen der 20%ige NoVA- Zuschlag künftig auf Neu- und Gebrauchtfahrzeuge erhoben werden soll.