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Grunderwerbsteuerbefreiung für Bagatellerwerbe

Lohnsteuer und AbgabenARD 6026/8/2010 Heft 6026 v. 16.2.2010

§ 3 Abs 1 Z 1 GrEStG - Verbleibt nach Anwendung einer anderen Befreiungsbestimmung (zB § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG oder § 5a Abs 2 Z 2 NeuFöG) eine Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, die den Wert von € 1.100,- nicht übersteigt, so bleibt für die zusätzliche Anwendung der Freigrenze gemäß § 3 Abs 1 Z 1 GrEStG kein Raum.

Info des BMF vom 21. 9. 2009, SZK-010206/0234-GVB/2009

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