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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften - Liste für 2009

Lohnsteuer und AbgabenARD 6025/9/2010 Heft 6025 v. 12.2.2010

Homepage des BMF vom 2. 2. 2010

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das Finanzamt Wien 1/23 hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen. Sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind gemäß § 6b Abs 3 KStG einmal jährlich im AÖF zu veröffentlichen.

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